Der Ehemann als Familienoberhaupt muß für die Bedürfnisse der Ehefrau und der Kinder in der Maßnahme seiner Mittel und nach ihrem Stand im Rahmen der Komponenten des Unterhaltsgeldes aufkommen. Die Frau muß zu den Lasten der Familie beitragen, wenn sie Güter hat.
Zitat: „In Tunesien mache ich die Erfahrung, dass es einfacher ist als Mutter berufstätig zu sein, als in der Schweiz. (…) Zusätzlich sind Mutterschaftsurlaub und Wiedereinstig gesetzlich besser gelöst als in der Schweiz.“
Woher hast du diese Angaben? Würde mich interessieren, wie/wo genau das in TN gesetzlich besser geregelt ist.