Menschen mit tunesischer Staatsangehörigkeit benötigen zur Ausreise eine Quittungsmarke über die entrichtete Ausreisesteuer, das sind, wenn ich mich recht erinnere, derzeit 60 TND.
Darüberhinaus dürfen sie einen bestimmten Betrag, dessen maximale Höhe mir entfallen ist, in die Währung des Ziellandes umwechseln (kann aber nicht allzuviel sein, vielleicht maximal 200€).