Und es geht weiter:

Zwei Bedingungen für die Errettung


Das Paradies erwartet also diejenigen, die „glauben und tun, was recht ist“ (2,25), die Hölle dagegen die Ungläubigen und Frevler. Hieraus ergibt sich eine zweifache Bedingung für die Errettung: Der Glaube und das rechte Tun, also die guten Taten, die nach muslimischer Vorstellung im Jüngsten Gericht auf einer Waage gewogen werden. Nur wenn im Gericht die guten Taten eines Menschen seine schlechten überwiegen, wird er Eingang ins Paradies finden. Damit erhalten die „guten Taten“ neben dem Glauben ganz entscheidendes Gewicht. Wer wenig gute Taten tun und z.B. die fünf Säulen des Islam nicht treu erfüllen kann (Bekenntnis zu Gott, täglich fünf Gebete auf arabisch, Fasten im Ramadan, Almosen, Wallfahrt nach Mekka), weil er arm oder behindert ist oder als Frau über kein eigenes Geld für Almosen verfügt, die Wallfahrt nicht durchführen kann oder die vorgeschriebenen Gebete nicht auf Arabisch kennt, der hat oft wenig Hoffnung, dass Gott ihm gnädig sein wird. – Nur denjenigen, die im Djihad, dem Einsatz für die Sache des Islam, ihr Leben lassen, verspricht der Koran unmittelbar Eingang ins Paradies.

Und wieder eine christliche Seite, die sich dieses Themas annahm.
Wer mehr lesen möchte: Was kommt nach dem Tod? Vergeich Islam mit Evangelischem Glauben




Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.