Nun, die zitierte Stelle bezieht sich explizit auf Adoption (zudem von Söhnen), nicht auf Heiraten, zudem wird durch die Annahme eines Namens nicht behauptet, jemand stamme von einem anderen Vater ab.
Zudem: der Namensbestandteil der nach ibn/bint folgt, ist üblicherweise auch nicht der Nachname des Vaters, sondern dessen Vorname bzw. Rufname - in früherer Zeit gab es zudem kaum Nachnamen.
Ich (und nicht nur ich) halte daher die entsprechende Fatwa, auf die man sich hier bezieht, für nicht sachgerecht für diesen Umstand.
Es gibt dann noch eine andere Fatwa, die darauf fußt, daß EUROPÄER Frauen als Besitztum des Mannes angesehen haben (sie wurde gezwungen, dessen Namen anzunehmen) und aus diesem Grunde
Muslime dies nicht tun sollten.
Auch diese Fatwa ist nicht stichhaltig, da es im heutigen Europa in so gut wie allen Ländern der Frau freigestellt ist, den eigenen Namen zu behalten - somit entfällt die Begründung dieser Fatwa.
Es gibt übrigens auch abweichende Fatwas, in denen z.B. darauf abgestellt wird, daß eine Frau, die den Namen des Mannes annimmt, damit zum Ausdruck bringt, daß sie ihm zugehört (und keineswegs, daß sie von ihm oder dessen Vater abstammt, was ohnehin inzestuös wäre).
Als Resultat ist festzustellen, daß im Koran die Annahme des Nachnamens bei einer Heirat NICHT verboten wurde - und daß alle diesbezügichen Verbote lediglich auf Fatwas beruhen, also allein für bestimmte Gebiete und Glaubensauffassungen Gültigkeit haben.