Guten Morgen zusammen
Da ich mich informieren und euch die Handhabung in der CH mitteilen wollte (ob für eine Umschreibung hier auch ein Aufenthaltsnachweis von 1 Jahr erbracht werden muss), habe ich mich hier an die zuständige Behörde gewandt.
Auf meine erste Anfrage erhielt ich eine Antwort, die überhaupt nichts (naja oder nur entfernt) mit meiner Frage zu tun hatte

Auf eine Antwort meiner zweiten Nachfrage warte ich noch…
Werde es euch aber mitteilen, wenn es noch zu einem Ergebnis führt.
Viele Grüsse
