...das kind als Muslim aufwachsen zu lassen,ist wichtiger als bei die eigene Mutter zu leben,...
Tja, das hatte ich schon am Anfang des Themas gesagt, da ist es wohl überlesen worden :
"daß Kinder mehr als ein Groß-Familienbestandteil und Gemeinschafts"eigentum" (speziell der islamischen Gemeinschaft)"
...dem Mann das gesetzliche Vertretungsrechts zu, während
die Frau, sofern nichts andres vereinbart ist, bis zu einem bestimmte Alter des Kindes in Abhängigkeit von ihrer Religion das Betreuungsrecht hat...
Wäre des dann nicht zutreffender, davon zu sprechen, daß der Mann das Vertretungsrecht und die Frau die Betreuungspflicht hat? In diesem Zusammenhang, wie hoch dsieht der durchschnittliche Unterhalt aus, der in Tunesien vom geschiedenen Vater gezahlt wird (denn das wäre ja das, was die Mutter erhalten würde, wenn sie zuliebe ihrer Kinder z.B. nach einer Scheidung in Tunesien bliebe).
Was nicht zur Sprache kam - wie lange hat die Frau für die Betreuung der Kinder zu sorgen, bevor es der Vater alleine darf? Bis 9 Jahren bei Jungen und bis 12 Jahren bei Mädchen?
...können die Befugnisse auf die Mutter übergehen, wenn die kinder dadurch nicht dem Islam entfremdet werden...
was bei Nicht-Muslims wohl regelmäßig angenommen wird. Frage hier: Wenn der Vater seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, die Mutter ab die Kinder dem Islam entfremden würden, wer genau folgt dann in der gesetzlichen Vertretung nach (z.B. Bruder des Mannes, Vater des Mannes, das Gericht?)