Antwort auf:
Und @ Tunsi2004

Kann es sein, dass der Mann die Kinder lieber bei sich in TN haben möchte, weil er dann weiss, dass sie zwar der Mutter weggenommen wurden (was wenn sie noch klein sind, evt. besser verarbeitet werden kann), aber in TN in einer grossen (neuen) Familie (und islamisch) aufwachsen - was bei einer alleinerziehenden Frau in DE, die dann wohl auch wieder arbeiten gehen müsste, nicht unbedingt gegeben ist..?


1)Wenn du zu den Menschen gehörst, muslimischen Partner planst?
Musst du vorher viel über die Unterschiede des Rechtsverständnisses zu Ehe und Familie zwischen dem deutschen und dem islamischen Familienrecht wissen!! Auch wenn viele Frauen das möglicherweise zunächst weniger interessiert.
Deshalb sollte man sich im Vorfeld über die Fakten und ihre Auswirkungen
auf die Alltagspraxis informieren. Dies ist unbedingt erforderlich, wenn der Lebensmittelpunkt Deine
werdenden Familie in einem islamischen Land liegen soll oder Du vielleicht später dorthin umsiedelst.


2)Im muslimischen Selbstverständnis sind Kinder von Muslimen immer Muslime und deshalb im islamischen
Glauben zu erziehen
. Dabei kommt in der Regel dem Mann das gesetzliche Vertretungsrechts zu, während
die Frau, sofern nichts andres vereinbart ist, bis zu einem bestimmte Alter des Kindes in Abhängigkeit von
ihrer Religion das Betreuungsrecht hat..
Die gesetzliche Vertretung der Kinder bleibt auch nach einer Scheidung beim Vater. Falls er seine Unterhaltsverpflichtungens nicht nachkommt, können die Befugnisse auf die Mutter übergehen, wenn die kinder dadurch nicht dem Islam entfremdet werden. Das elterliche Sorgerecht ist deutlich anderes geregelt als in Deutschland und kann in Einzelfällen zur Verhinderung des Umgangs der Mutter mit ihren Kinder führen oder den Umgang zumindest sehr erschwere.
Das kind als Muslim aufwachsen zu lassen,ist wichtiger als bei die eigene Mutter zu leben,fals keine lösung mehr ist..

Gruss