Eine Frage an alle, die so eine Erlaubnis bereits in den Händen hielten:
Für wie lange war die gültig? War darauf das genaue Ausreisedatum bereits vermerkt? Reicht eine selbstgeschriebene Erlaubnis oder ist ein amtliches Formular notwendig?
Hallo Pina,
ich habe immer ein formloses Schreiben, wo jedoch die Unterschrift beim tunesischen Standesamt (oder hier beim tunesischen Konsulat)amtlich beglaubigt wurde.
Das Ausreisedatum haben wir immer vermerkt. Diese Erlaubnis ist daher immer nur zeitnah und 1mal gültig. (Dauerausstellung leider nicht möglich).
Aber selbst wenn man dieses Papier in den Händen hat - kann der vater noch vorOrt am Flughafen die Ausreise verweigern. (Also erst streiten, wenn das Flugzeug abgehoben hat

-> böser Scherz <-

).
****** --> und ich sags nochmal, erst heiratet man ne Christin oder eine Konvertierte, ggfs. Teilzeitmuslima, findet alles hipp und macht alles mit - und wenns dann plötzlich um die Trennung geht, dann ist man wieder Moslem-deluxe.
Ich kann sowas absolut nicht ab! Man(n) weiss vorher, dass man eine Deutsche, und somit aus einem christlichen Land heiratet und dann sollte man einfach von "so einer" erst gar keine Kinder bekommen!
Und ich kann keine Mutter der Welt verstehen, die ihre Kinder zurücklassen würde!
LG Simla