Es gibt keine Ausnahmen davon - nur dann, wenn man VORHER schon 2 Staatsangehörigkeiten hatte. :-)
Ein Deutscher kann natürlich später wieder die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, und das wird in den meisten Fällen auch problemslos durchgehen - doch verlieren tut er sie erst einmal auf jeden Fall, ist auch richtig: wenn man Bürger eines ANDEREN Landes werden will, will man damit ja schließlich auch kein Deutscher mehr sein...
...bei der Deutschen Botschaft...
die Botschaft ist dafür nicht zuständig, sondern das Konsulat. :-)