Salam..

aber warum muss die Mutter in den von dir angeführten Konstellationen auf ihre Kinder verzichten? Wie sieht die von dir angesprochene Vorbeugung denn aus? Ich denke, da gibt es keine.
Vater und Mutter müssen vor dem Gesetz gleichberechtigt sein und sich Urteile nach dem Kindeswohl richten. Und da gehört doch wohl die Mutter ganz vorn mit dazu. Sie wird rechtlos bei dieser Prozedur mit der Genehmigung und das das im Interesse des betroffenen Kindes sein soll, glaubt doch wohl niemand ernsthaft.
Ganz zu schweigen davon, was der so erzwungene Verlust der Mutter mit der Psyche des Kindes anrichtet.

MfG



Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.