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tunesische Staatsangehörigkeit erwerben ? #235334
09/02/2008 09:52
09/02/2008 09:52
Joined: Jul 2007
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Deutschland/Tunesien
Nishba Offline OP
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Nishba  Offline OP
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Deutschland/Tunesien
Hallo ihr Lieben !

So ich habe mal ein Frage, bin bei der Stichwortsuche dazu nicht wirklich erfolgreich gewesen.
Wie genau kann man als erwachsener europäischer (z.B. deutscher) Staatsbürger die tunesische Staatsanghörigkeit erwerben.
Durch Heirat ? Durch längere Verweildauer in TN ? Ist es überhaupt möglich ? Wenn ja, ist auch eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ?
Und für alle, die sich jetzt Sorgen um mich machen : Nein, nein ich habe nicht vor, tunesischer Staatsbürger zu werden. Ein Bekannter hat mich jüngst dazu befragt und ich konnte dazu leider keine Auskunft geben. Deshalb interessiert es mich.

Ich hoffe, ich habe die richtige Rubrik erwischt.

Liebe Grüße
Nishba

Re: tunesische Staatsangehörigkeit erwerben ? [Re: Nishba] #235340
09/02/2008 10:18
09/02/2008 10:18
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Deutschland
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LOE110119 Offline
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Deutschland
Hallo Nishba,
was ich nun schreibe ist nur ein Link aus meinem Kopf, also ohne Gewähr ;\)
Nimmt man eine weitere Staatsangehörigkeit als Deutscher auf Antrag an - verliert man die Deutsche.Ausnahme: man stellt VORHER einen Antrag bei der Deutschen Botschaft in Tunis.
Voraussetzungen u.a. Lebenmittelpunkt seit Jahren muss in Tunesien sein!

---> aber ich bin sicher Du bekommst hier noch mehr Infos inkl. www-links \:\)
LG Simla

Re: tunesische Staatsangehörigkeit erwerben ? [Re: LOE110119] #235407
09/02/2008 18:55
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Es gibt keine Ausnahmen davon - nur dann, wenn man VORHER schon 2 Staatsangehörigkeiten hatte. :-)

Ein Deutscher kann natürlich später wieder die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, und das wird in den meisten Fällen auch problemslos durchgehen - doch verlieren tut er sie erst einmal auf jeden Fall, ist auch richtig: wenn man Bürger eines ANDEREN Landes werden will, will man damit ja schließlich auch kein Deutscher mehr sein...

...bei der Deutschen Botschaft...

die Botschaft ist dafür nicht zuständig, sondern das Konsulat. :-)

Re: tunesische Staatsangehörigkeit erwerben ? [Re: Frogger] #235424
09/02/2008 22:12
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hallo und guten abend..

kleiner gratis tip für alle deutschen....

Akt. 14.01.08; 19:44 Pub. 13.01.08; 07:22
Deutsche reissen sich um Schweizer Pass
Noch nie zuvor haben sich so viele Deutsche einbürgern lassen wie im letzten Jahr. Die Zahl der Einbürgerungswilligen hat sich mehr als verdoppelt.
2538 Deutsche haben 2007 ein Einbürgerungsgesuch gestellt, sagt Jonas Montani, Sprecher der Bundesamtes für Migration (BFM), gegenüber der «NZZ am Sonntag». 1771 davon stellten den Antrag in den Monaten September bis Dezember. 2006 waren erst 1102 Gesuche eingegangen. In den Jahren zuvor waren es gut 600 pro Jahr.

Grund für die Einbürgerungswelle ist laut des Bundesamtes für Migration das geänderte Bürgerrecht. Seit 28. August 2007 verlieren Deutsche nicht mehr automatisch ihre Staatsbürgerschaft, wenn sie Schweizer werden.

Bei der überwiegenden Zahl der Begehren handle es sich um Gesuche für eine vereinfachte Einbürgerung: Diese steht allen offen, die drei Jahre mit einem Schweizer oder Schweizerin verheiratet sind und seit fünf Jahren im Land leben.

Würde mich aber im gegenzug interessieren wie ich möglichst schnell an die tunesische staatsbürgerschaft komme.

wer weiss da bescheid ?

Re: tunesische Staatsangehörigkeit erwerben ? [Re: Frogger] #235441
10/02/2008 10:56
10/02/2008 10:56
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Deutschland/Tunesien
Nishba Offline OP
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Nishba  Offline OP
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 Original geschrieben von: Wolf
wenn man Bürger eines ANDEREN Landes werden will, will man damit ja schließlich auch kein Deutscher mehr sein...



Das sehe ich genau so !

Aber wie kommt man denn nun an die tunesische Staatsbürgerschaft.., wie lange muss man in TN gelebt haben ? Welche weiteren Voraussetzungen sind ggf. zu erfüllen ? Kann man sich die Staatsbürgerschaft auch "erkaufen"?

Sorry, dass ich es (mal wieder) so genau wissen möchte.

Dank euch für eure bisherigen Antworten.

Re: tunesische Staatsangehörigkeit erwerben ? [Re: Frogger] #235467
10/02/2008 15:40
10/02/2008 15:40
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 Original geschrieben von: Wolf

...bei der Deutschen Botschaft...

die Botschaft ist dafür nicht zuständig, sondern das Konsulat. :-)

Der Antrag auf doppelte Staatangehörigkeit muss bei der Deutschen Botschaft beantragt werden.......um die deutsche nicht zu verlieren!
LG Simla

Re: tunesische Staatsangehörigkeit erwerben ? [Re: Frogger] #235469
10/02/2008 16:48
10/02/2008 16:48
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 Original geschrieben von: Wolf
Es gibt keine Ausnahmen davon - nur dann, wenn man VORHER schon 2 Staatsangehörigkeiten hatte. :-)



Auswärtiges Amt:
Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, können nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei sind nach § 25 Abs. 2 StAG bei der Entscheidung über eine Beibehaltungsgenehmigung öffentliche und private Belange abzuwägen. Bei Deutschen im Ausland ist insbesondere zu berücksichtigen, ob diese fortbestehende Bindungen an Deutschland haben. Diese Bindungen können etwa nahe Verwandte in Deutschland oder aber auch Eigentum etwa an Immobilien sein. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten worden sein muss.


BVA:
Lässt ein Deutscher sich in einem anderen Staat einbürgern, verliert er seine deutsche Staatsangehörigkeit. Das können Sie nur verhindern, wenn Sie vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben. Daher sollte der Beibehaltungsantrag immer zuerst gestellt werden, also noch vor dem Einbürgerungsantrag in dem jeweiligen anderen Staat.

Möchten Sie eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen und wohnen Sie im Ausland? Dann stellen Sie Ihren Antrag bei der Botschaft oder dem zuständigen Konsulat. Von dort wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet. Im Verfahren müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie weiterhin Bindungen an Deutschland haben.


LG Simla


Re: tunesische Staatsangehörigkeit erwerben ? [Re: LOE050205] #235478
10/02/2008 18:55
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- Die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Antragserwerb (anderer) Staatsangehörigkeit setzt voraus, daß ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung gestellt wird.

- Der Antrag ist, wenn sich der Antragsteller im Ausland aufhält, über die zuständige Auslandsvertretung zu stellen. Von dort wird der Antrag mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt in Köln zur Entscheidung weitergeleitet.

- Sowohl Antragstellung, als auch Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung müssen vor dem Erwerb der ausländischen Staatsbürgerschaft erfolgen, da der Erwerb ohne vorherige Genehmigung gemäß § 25 Abs. 1 StAG den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat.

- Für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung sind Nachweise bzw. die Glaubhaftmachung fortbestehender Bindungen an Deutschland erforderlich, außerdem die Angabe der spezifischen Gründe für den beabsichtigten Erwerb der Staatsbürgerschaft (z.B. Vermeidung konkreter und nachgewiesener finanzieller oder sonstiger Nachteile)

- Die Gebühren für eine Beibehaltungsgenehmigung betragen € 255,- , minderjährige Kinder zahlen € 51,-. Auch bei Ablehnung des Antrages können Gebühren in einer Höhe von bis zu € 191,- festgelegt werden. Die Gebühren werden nach der Entscheidung des BVA mit gesondertem Schreiben angefordert, bitte legen Sie Ihren Anträgen kein Bargeld, Schecks oder andere Zahlungsmittel bei.

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