...Die dürfen überhaupt keine Gebühr einbehalten in TN. Wäre das so, würden die sofort gekündigt und die zusammenarbeit wäre beendet...

Genauso verhält es sich - und wie gesagt, ich habe noch niemals gehört oder selbst erlebt, daß der Empfänger einer WU-Zahlung etwas hätte zahlen müssen.

Ich halte derartige Behauptungen daher für Schutzbehauptungen, um den Absender zu einer höheren Überweisung zu veranlassen, darum: im Zweifelsfall den Auszahlungsbeleg zeigen lassen, auf dem dieser Vorgang nämlich dann vermerkt sein muß.

Das einzige Problem besteht, wenn eine WU-Zahlung gemacht wird, die dann auf ein Devisenkonto eingezahlt werden soll (deshalb grundsätzlich Banküberweisungen oder Devisenbareinzahlungen benutzen!) - das ist normalerweise nicht möglich, da Tunesien zu den Ländern gehört, bei denen die Auszahlung in Landeswährung erfolgen muß (und TND nicht auf ein Devisenkonto eingezahlt werden können), aber auch da hatte sich damals eine Ausnahmeregelung finden lassen, ohne daß Extra-Gebühren verlangt worden wären (bei der BIAT, übrigens).