...Interssanterweise darf auch eine tun. Mutter ihr Kind nicht mit über die Grenze nehmen...

Wieso interesant? Das hat doch gar nichts mit den Frauen zu tun, sondern allein mit dem tunesischen Mann, denn der hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht über seine Kinder.
Wenn eine Frau mit Kind ohne Mann-Genehmigung Tunesien verlassen will (also den Bereich des tunesischen Rechtes), dann werden die Zöllner dies verweigern, weil das Recht des tunesischen Mannes, nämlich über den Ort des Aufenthaltes seiner Kinder zu bestimmen, durch ein Verbringen der Kinder ins Ausland unmöglich gemacht wird (ein deutsches Gericht würde z.B. dieses Recht nicht anerkennen). Um also diesen möglichen Rechtsbruch zu verhindern, wird die Genehmigung des Vaters verlangt.

Wäre die Mutter Tunesierin und der Vater Europäer würde dieser Zirkus vermutlich nicht gemacht werden, da der Vater dann in Tunesien kein natives Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte, und die Kinder, je nach Sichtweise des Beamten/Richters, zwar als legitime Kinder, doch nicht gleich Kindern eines tunesischen Vaters behandelt werden.