Nun, für mich geht aus dem Artikel klar hervor, wie er gemeint ist: Ausländer, die sich illegal (ohne Bleiberecht) in der Schweiz aufhalten, dürfen nicht heiraten, um durch die Heirat ihren illegalen in eine legalen Aufenthalt umzuwandeln. Beispielweise kann ein Student desssen Visums abgelaufen ist, oder jemand, der kein Visum hat und dennoch irgendwie in die Schweiz gereist ist, ihren illegalen Aufenthalt nicht durch eine Heirat legalisieren.
Dasselbe gilt in Deutschland, ein Ausländer ohne gültige Papiere kann keine Hochzeit anmelden (die Standesämter lehnen es ab), anders sieht es z.B. in Frankreich und Italien aus, wo "Illegale" sich durch eine Heirat mit einem Staatsbürger einfach legalisieren können.
Ich denke, daß sich die Schweiz hier dem Beispiel anderer Länder oder einer Intention von EU-Ländern anschließen will, die dieses "Schlupfloch" schließen wollen - es ist ja auch irrsinnig, wenn ein Land wie Deutschland die Einreise von Ausländern immer weiter erschwert, ein paar Kilometer weiter aber jeder, der es bis dorthin geschafft hat, ohne große Umstände ein Aufenthaltsrecht, daß dann auch für Deutschland gilt, erwerben kann. Das hieße, daß ein Mitglied der EU menschenrechtlich (Recht zur Eheschließung) grob unterschiedich behandelt würde, abhängig davon, wo er wohnt. Ich gehe davon aus, daß es Bestrebungen gibt, das Verfahren EU-weit zu vereinheitlichen - doch ich bin mir absolut nicht sicher, daß am Ende die deutschen Regelungen der Maßstab sein werden...