... es gilt im ernstfall meist das recht des landes in welchem man sich gerade aufhält...

Ja und nein - im Eherecht ist es z.B. so, daß ein Land (sagen wir einmal: Tunesien) durch internationale Verträge die Tatsache eine geschlossene Ehe im Ausland (sagen wir einmal: Deutschland) anerkennt, diese Ehe also dort genauso gültig ist, wie hier. Die AUSWIRKUNGEN der Ehe selbst jedoch müssen nicht anerkannt werden, wenn das Recht eines Landes dem entgegensteht - so kann bespielsweise ein Richter in Tunesien entscheiden, daß jemand zwar mit einem Deutschen verheiratet ist, er/sie aber dennoch nicht dieselben Rechte genießt wie jemand, der mit einem Tunesier verheiratet ist. Dies betrifft z.B. insbesondere das Erbrecht (eine europäische Frau hat nicht automatisch dasselbe Recht auf das Erbe wie eine tunesische) oder das Namensrecht (eine tunesische Frau, die per Heirat in Deutschland den Namen des Ehemannes annimmt, hat nun in Tunesien offiziell noch immer den Mädchennamen, im Rest der Welt jedoch offiziell den Namen des Mannes, je nachdem, mit welchen Dokumenten diese Frau reist, heißt sie unterschiedlich).
Ebenso das Unterhaltsrecht für Kinder, bei dem zwar eine Entscheidung eines ausländischen Gerichtes anerkannt werden kann, jedoch nicht muß, wenn es gegen eigene Gesetze verstößt - und das tut es in den meisten Fällen, weil in Tunesien das Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich dem Vater zugesprohen wird (nach einer Scheidung müssen die Kinder in der Nähe des Vaters wohnen bleiben, damit er umstandslos Zugriff auf sie hat, und zwar auch dann, wenn die Mutter das Sorgerecht hat). Wesentliche Unterschiede entpringen zudem der Quelle des Rechts, die in Tunesien nach der Auffassung vieler Richter und hoher Justizpolitiker die Scharia ist (z.B. Annahme der Apostase bei Heirat eines Nicht-Muslims, etc.).
Generell gesagt, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß tunesische zivilrechtliche Regelungen greifen, solange sich nicht beide Ehepartner im Ausland aufhalten, diese Gefahr wird in vielen Ehen verharmlost oder nicht zur Kenntnis genommen, das böse Erwachen folgt dann oftmals später.