Nein, so ist es nicht. Es gilt nur für die Ausländer, welche bereits in der Schweiz sind! Aber ist halt ein bisschen komisch geschrieben, deshalb habe ich erst auch gezweifelt. Im Radio sagten sie nämlich nur „der Ausländer muss einen eigenständigen Aufenthaltstitel in der CH nachweisen können…“ Da sagten sie nichts von „bereits in der CH wohnhaft“ – aber in dem Linktext steht "Ausländer ohne Bleiberecht in der Schweiz". Also bereits in der CH, aber halt ohne eigenständiges Bleiberecht (so dass eine Ehe ihnen aus der "Patsche" helfen würde).
LG
Last edited by Pina; 06/02/2008 10:32.