Also FAllbeispiel, ein Tunesier der in Tunis lebt will seine schweizer Freundin heiraten und in die Schweiz kommen.
WEnn null Zweifel auf Scheinehe zu schließen sind( also beide gleichalt sind etc) wird ab sofort IMMER NEIN gesagt, weil der Tunesier vorher kein Bleiberecht in der Schweiz hatte?!!?!
Das kann ja nicht sein,dann könnte ja keine Schweizerin mehr einen MAnn aus welchem Land auch immer Heiraten-zB auch Deutschland?!
Somit wäre ja die Eheschließungsrecht sehr sehr eingeschränkt,dass kann ich mir nicht vorstellen..


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...