Guten Morgen
„…dass Eheschliessungen nur noch vollzogen werden können, wenn Heiratswillige ihren eigenständigen, rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz belegt haben.“
Quelle:
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/16935579Ich glaube das betrifft aber nur Ausländer, welche bereits in der Schweiz, aber noch ohne Bleiberecht sind. Wenn ALLE Ausländer vor einer Eheschliessungen einen eigenständigen Aufenthalt nachweisen müssten, wäre das wohl ziemlich schwierig.
Viele Grüsse
Guten Morgen ...
was heisst du glaubst das?

Es steht explizit in diesem Artikel:
Ja zur Vorlage gegen ScheinehenAusländerinnen und Ausländer ohne Bleiberecht in der Schweiz sollen keine Scheinehen mehr eingehen können.Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat eine entsprechende Gesetzesvorlage gutgeheissen. Diese sieht vor, dass Eheschliessungen nur noch vollzogen werden können, wenn Heiratswillige ihren rechtmässigen Aufenthalt belegt haben.
