Guten Morgen
„…dass Eheschliessungen nur noch vollzogen werden können, wenn Heiratswillige ihren eigenständigen, rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz belegt haben.“
Quelle:
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/16935579Ich glaube das betrifft aber nur Ausländer, welche bereits in der Schweiz, aber noch ohne Bleiberecht sind. Wenn ALLE Ausländer vor einer Eheschliessungen einen eigenständigen Aufenthalt nachweisen müssten, wäre das wohl ziemlich schwierig.
Viele Grüsse