29.12.2007
Kehl. Eine Szene wie aus einem Hollywood-Streifen: Eine 34-jährige deutsche Mutter, seit dreieinhalb Wochen von ihrem tunesischen Mann getrennt lebend, kommt in die einstige gemeinsame Wohnung. Etwa acht Stunden zuvor hat sie nach eigenen Angaben den gemeinsamen einjährigen Sohn ihrem Mann gebracht. Nun will sie ihn wieder abholen.
Das Kind ist weg. Der Mann auch. Etwa zwei Stunden habe sie vergeblich gewartet und versucht, ihren Noch-Gatten per Handy zu erreichen, so die 34-Jährige. Erst am nächsten Tag nimmt jemand ab: ein der 34-Jährigen unbekannter Mann in Heidelberg.
Dorthin waren Noch-Gatte und Kind mit dem Zug gefahren, und dort hatte der Papa das Handy vergessen. Wo sich Vater und Sohn zu diesem Zeitpunkt aufhalten, ist immer noch nicht klar. Später ruft die Polizei die 34-Jährige an: Noch-Gatte und Sohn seien am Genfer Flughafen, Tickets für einen Tunesien-Flug in der Tasche – ob das in ihrem Sinne sei?
»Nein, das ist nicht in meinem Sinne!«, gibt die 34-Jährige vor Gericht ihre Reaktion wieder.
Missverständnis?
Die Polizei habe ihr mitgeteilt, dass eine Anzeige wegen Entziehung Minderjähriger nötig wäre, um den Flug zu verhindern. Die Frau erstattet Anzeige.
Wegen Entziehung Minderjähriger sitzt rund 15 Monate nach der Tat nun der Tunesier auf der Anklagebank im Kehler Amtsgericht, Dolmetscher an seiner Seite. Laut dem Tunesier beruht das alles wohl auf einem Missverständnis.
Die Trennung dreieinhalb Wochen vor der Tat habe die 34-Jährige ihm am Telefon verkündet: Er war gerade im Hafen von Marseille, um per Schiff mit viel Gepäck nach Tunesien zu reisen. Eigentlich sei damals geplant gewesen, dass Frau und Kind mit dem Flugzeug nachkommen.
Dass sie die Trennung telefonisch durchführte, erklärt die 34-Jährige vor Gericht so, dass sie »natürlich Angst vor seinem Zorn« verspürte. Deswegen sei sie nach dem Telefonat auch zu ihrer Schwester »geflohen«, später dann zu anderen Familienangehörigen.
Die 34-Jährige schildert vor Gericht Szenen einer bereits zuvor zerrütteten Beziehung mit zerschmettertem Geschirr und umgeworfenen Regalen.
Ihr Ehemann macht ihr und ihrer Familie vor Gericht seinerseits Vorhaltungen, dass man ihn nie akzeptiert habe. Tränen- und emotionsreich wird während der Gerichtsverhandlung gerne auch Beziehungswäsche gewaschen, die nichts mit der Tat zu tun hat.
Zwei Tage vor der Tat hatte der Mann seinen Sohn erstmals wieder gesehen, auf neutralem Territorium: in einem Mütterzentrum. »Ich habe nicht viel verstanden«, so der Tunesier via Dolmetscher: »Ich habe verstanden, dass mein Sohn zu mir kommt.«
Einen Tag vor der Tat sei vereinbart worden, dass er mit dem Sohn nach Tunesien reise und seine Frau dann in der gleichen Woche nachkomme, so dass man die zu Beginn der Trennungsphase verhunzte Reise nachhole. Seine Frau verneint diese Darstellung.
Am Flughafen Genf habe er mit seiner Schwester in Marseille telefoniert, die ihm gesagt habe: »Es kann sein, dass Du einen Fehler machst.«
Innerlich zerrissen zwischen der Warnung seiner Schwester und dem Vertrauen zu seiner Frau sei er dann nicht abgeflogen, sondern habe sich mit der Schalter-Angestellten über die Rückgabe der Tickets gestritten.
Interpol benachrichtigt
Diese Schalter-Angestellte war es dann auch, dem der ohne Gepäck auftauchende Vater dermaßen auffiel, dass sie Interpol benachrichtigte, wodurch die deutsche Polizei letztlich erst erfuhr, dass Vater und Sohn bereits in die Schweiz ausgereist waren. Der Vater wurde im Hotel verhaftet.
Der Staatsanwalt erklärte es in seinem Schlussplädoyer für »unvorstellbar, dass die Ehefrau das Einverständnis erklärt hat, dass der Angeklagte das Kind mit nach Tunesien nehmen kann.« Strafrichter Bernd Krüger sah das offenbar genauso: Er verurteilte den Tunesier zu 70 Tagessätzen à 10 Euro.
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