ähem, um alles mal noch mehr zu verkomplizieren, mal eine frage von mir:
was, wenn man verheiratet war & geschieden ist, hab ich ja kapiert.
was aber, wenn die erste ehe AUCH IM AUSLAND geschlossen wurde, d.h., die heiratsurkunde von damals in einer DRITTEN sprache ist, ins deutsche übersetzt wurde, beglaubigt wurde etc. - muss dann diese beglaubigte übersetzung ins frz übersetzt werden? krieg ich ne neue urkunde vom hiesigen amt, da die ehe ja dazumal in D rechtskräftig war???

fragen über fragen....
wer kann da auskunft geben?

lg,
sandra