|
|
|
|
|
Re: internationale Geburtsurkunde
[Re: lovegirl]
#234143
31/01/2008 17:45
31/01/2008 17:45
|
Joined: May 2007
Beiträge: 1,396 Deutschland
sunnygirl1975
Mitglied
|
Mitglied
Joined: May 2007
Beiträge: 1,396
Deutschland
|
ähem, um alles mal noch mehr zu verkomplizieren, mal eine frage von mir: was, wenn man verheiratet war & geschieden ist, hab ich ja kapiert. was aber, wenn die erste ehe AUCH IM AUSLAND geschlossen wurde, d.h., die heiratsurkunde von damals in einer DRITTEN sprache ist, ins deutsche übersetzt wurde, beglaubigt wurde etc. - muss dann diese beglaubigte übersetzung ins frz übersetzt werden? krieg ich ne neue urkunde vom hiesigen amt, da die ehe ja dazumal in D rechtskräftig war???
fragen über fragen.... wer kann da auskunft geben?
lg, sandra
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: internationale Geburtsurkunde
[Re: sunnygirl1975]
#234218
01/02/2008 11:55
01/02/2008 11:55
|
Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181 Dortmund
Yuliya
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
|
Hi Sandra, bei mir war es ganz ähnlich mit der Geburtsurkunde aus dem Drittland. (Nur noch schlimmer, weil da dieses blöde Frist mit 21 Tage seit Ausgabedatum noch wichtig war ) Ich musste meine Geburtsurkunde in der Ukraine erstellen + vollständig in 3 Ministerien legalisieren lassen, dann mit DHL nach DE, in DE von Ukrainisch auf Deutsch übersetzen(weil in Tunesien kein einziges zugelassener Übersetzer von Ukr in irgendwas gibt) dann mit dem legalisiertem + in De übersetztem Original nach Tunesien und dort es in Französische übersetzen lassen und dann beim tun. Standesamt abgeben -- und das ganze natürlich innerhalb von 20 Tagen, sonst würde es nicht angenommen. Es hat geklappt, aber frag nicht wie viele Geld und an erster Stelle Nerven die Aktion gekostet hat. So und jetzt zu deinem Problemchen Deine Scheidungsurkunde bekommst du in Deutschland auf Deutsch, da hier geschieden wurde, das ist klar. Deine Heiratsurkunde von damals wurde, wie du selbst schreibst, damals legalisiert, in deutsche Sprache übersetzt und beglaubigt - dementsprechend ist einem in DE ausgestelltem Dokument GLEICHGESTELLT. + Es hängt kein Gültigkeitsfrist in Nacken. Jetzt brauchst du nur beide Dokumente ins französische übersetzen (hier oder in Tunesien entscheidest du selbst. Da diese Übersetzung für tunesisches Standesamt benötigt wird, würde ich dir Tunesien empfehlen, da es günstiger ist.) und du bist fertig damit. Es ist gar nicht so schlimm bei einem Dokument, was du schon zu Hause liegen hast @ all wenn ihr Dokumente für Tunesische Ämte übersetzten wollt, macht das lieber auf Französisch. Als Amtssprache wird es von JEDEM Amt annerkannt + ihr könnt viel einfache potenzielle Fehler in der Namens / Orts... - schreibungen ausfindig machen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|