Antwort auf:
Selbstverständlich würde er das tun - Tunesien und Deutschland erkennen Ehen gegenseitig an, eine in TN geltende Ehe gilt genauso auch in Deutschland und umgekehrt.

Ich habe aber gelesen, m. E. sogar hier im Forum, dass Eheverträge (hier war glaube ich nicht die Gültigkeit von Eheschließungen gemeint, sondern von Eheverträgen, oder liege ich falsch?!?), die z. B. den Kindesaufenthalt nach einer evtl. Trennung/Scheidung in TN für die deutsche Frau eigentlich nicht durchzusetzen sind (wenn der Vater das Kind mit nach TN genommen hat). Selbst finanzielle Forderungen sollen nicht durchzusetzen sein.