In D darf man 1 Jahr lang nach der ersten Einreise fahren und muss aber innerhalb von 3 Jahren eine theor. und prakt. Prüfung wiederholen. Ist das erste Jahr abgelaufen darf man nicht mehr fahren bis die Prüfungen gemacht wurden. Dann gibt man den TN Führerschein ab und bekommt nen EG-Kärtchen...
Sowars jedenfalls bei meinem Mann.
Bei meinem Mann (allerdings schon 2003) waren es noch sechs Monate. Da war er nämlich ganz schön in Zugzwang da er als Aushilfsfahrer für eine Autovermietung beschäftigt war
