So wie ich das verstanden habe, läuft das bei uns ein bisschen anders.
Nur wer länger als 1 Jahr in der CH ist, muss den ausländischen Führerschein „umschreiben“ lassen. Das Umschreiben (aus Nicht-EU-oder EFTA-Staaten) bedeutet "nur" eine Kontrollfahrt, bei der man seine Fahrkunst beweisen muss. Keine erneute theoretische Prüfung.
Und von „Mindestzeit im Ausland wohnen“ steht gar nichts.
Quelle:
http://www.baselland.ch/index.htmBei der Quelle nimmt es den Pfad nicht mit. Wen es interessiert, klicke auf:
Verkehr (links), nochmals Verkehr, Motorfahrzeugkontrolle, Führer- und Lernfahrausweise und dann
Umschrieb von ausländischen Führerausweisen.