Natürlich gibt es die "Beitrittserklärung" <g> und die gilt deutschland weit - aber die dient nicht dazu, die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis zu erlangen, sondern ist eine VOLLMACHT. Sie

(1) ermöglicht es EINEM der beiden Eheleute für den anderen mit die Ehe anzumelden (weil zur Eheanmeldung nämlich sonst BEIDE Verlobten anwesend sein müssen).

(2) ermöglicht es EINEM der beiden Eheleute, für den anderen einen Antrag auf die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis einzureichen (weil sonst der Ausländer dies selbst tun müßte).

Übrigens - die Unterschrift des Tunesiers auf der Beitritterklärung muß von der deutschen Botschaft beglaubigt werden und bei der Abgabe in Deutschland muß die Beitrittserklärung als Anlage eine ebenfalls beglaubigte Paßkopie des tunesischen Partners enthalten.

Hier kann das Formblatt angeschaut werden:
http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/50_kvr/standesamt/pdf/beitritt.pdf

Ich sehe gerade, daß dies die einfache Version (1, siehe oben) ist. Es gibt noch die erweiterte Version, die auch (2) ermöglicht.