@Samia: ich habe in D geheiratet und ich habe das Formular " Beitritt zur Anmeldung der Eheschliessung" verwendet, weil mein Mann damals noch in T war und man ohne Hochzeitstermin kein Visum bekam.
Das Standesamt weiss, dass es dieses Formular gibt!

Und auch dieses würde ich zuerst fragen, wenn ich jemanden aus einem anderen Land heiraten möchte!

Man ist, auch wenn man in D heiratet, nicht nur nach deutschem Recht verheiratet! Auch das Recht des Landes, aus dem der Partner kommt, wird beachtet!
Nochmal: im Falle einer Scheidung gilt nur das Recht des Landes, in dem der Lebensmittelpunkt ist!