Hallo Claudi,

der Gast braucht zumeist erst mal eine Verpflichtungserklärung vom Einladenden.

Diese "Einladung" bekommst du beim Bürgeramt, du brauchst sämtliche Daten vom Gast.
Vorlegen musst du dazu von dir unter anderem auch Gehaltsnachweise und Mietvertrag.

Kosten tut das ganze natürlcih auch was. So um die 40 Euronen glaube ich.

Du bürgst damit (mit der VE) für den Lebensunterhalt etc. pp. bis zur ordnungsgemäßen Ausreise und ggfs. sogar für die -im Falle des Falles- Abschiebekosten, falls der Eingeladene sich dünne macht.

Ach ja, eine Krankenversicherung ist auch von Nöten, kann man in TN oder auch hier (ADAC zB) machen.

Google das einfach mal oder nutz hier die Suchfunktion,
gibt schon etliche Themen.

Kurz gesagt, ist rel. schwierig, wenn der Eingeladene sich im heiratsfähigen Alter befindet (und der Einlader zB weiblich und ebenfalls dieses Kriterium erfüllt) und die "Rückkehrbereitschaft" mangels Besitz, Familie etc. angezweifelt werden muss.

Was der Eingeladene dann sonst noch so braucht, findest du auf Visa-Merkblättern, siehe hier in Bereich Partnerschaft etc. oben unter den angepinnten Themen.
Kannst auch auf der Seite der Dt. Botschaft in Tunis kucken.

Kuckst du hier:

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html