Original geschrieben von: chipie

Genau das Gegenteil ist der Fall. Der Mann erhält mit der Heirat einer deutschen Staatsbürgerin ebenfall das Anrecht auf Sozialleistungen, also ALGII.

Und da ich sowas absolut daneben finde - und selbst jahrelang warten musste - und das somit auch anderen zumuten kann - klinke ich mich hier nun aus................!!!!
Man hat hier Miss B. genug Tips gegeben..........aber ich persönlich kann in einer Seifenblasenoper nicht mitsingen, erst recht nicht, weil ich mit einem TN verheiratet bin!!! sorry
Simla