Hallo Karsten,
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesländer verschiedene Verfahrensweisen bei Familienstandsklärungen haben. Aber nichts ist unmöglich  

Nur, nochmal......den Liebsten oder die Liebste brauch man zur Eintragung des Familienstandes wirklich nicht! (anders bei Lohnsteuerkartenwechsel, Antrag auf AE......)
LG Simla