Hallo Karsten,
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesländer verschiedene Verfahrensweisen bei Familienstandsklärungen haben. Aber nichts ist unmöglich ;\)
Nur, nochmal......den Liebsten oder die Liebste brauch man zur Eintragung des Familienstandes wirklich nicht! (anders bei Lohnsteuerkartenwechsel, Antrag auf AE......)
LG Simla

Last edited by Simla; 20/01/2008 19:00.