die frage ist unzulässig und darf deshalb nicht wahrheitsgemäss beantwortet werden. um einer evtl. schwangerschaft vorzubeugen, gibt es bei meinem ag eine 6 monatige probezeit und da kann man dann solcher kandidaten problemlos entledigen (mal ganz krass ausgedrückt) und ab einer bestimmten kw muss man den ag ja informieren.
wegen der auskünfte anderer potent. ag .... also sollte man als an nachweisen können, dass der bisherige ag negative auskünfte gegeben hat, kann man den bisherigen ag verklagen, wenn man deshalb die stelle nicht erhalten hat.