..seit den letzten neuerungen wird schon ein einkommensnachweis gefordert,...
zweifach falsch - hier hat sich (1) bei der letzten Gesetzesnovelle nichts geändert und Einkommensnachweise werden (2) nach wie vor nur von ausländischen Residenten, nicht aber von deutschen Staatsbürgern gefordert.
...weil sie implizierten, dass haertz IV empfängern damit das recht auf liebe abgesprochen würde...
Es ging hier lediglich um den Spezialfall des Zeitraumes zwischen Einreise und Eheschließung bei einer beabsichtigten Hochzeit in Deutschland, mit anderen Worten also um das touristische Vorprogramm der Familienzusammenführung, zu dem es einen Bürgen braucht.
Die Implikation ist aber durchaus nicht unbegründet, denn mit Geld läßt sich vieles schneller und bequemer regeln - und damit ist nicht einmal Korruption gemeint, sondern andere Möglichkeiten und Wege, die zur Verfügung stehen, wenn Geld keine Rolle spielt. Diese Kluft wird sich sicherlich zunehmend und weiter vertiefen, wenn der Gesetzgeber (nicht nur bei diesem Gesetz) mehr und mehr finanziell oder ausbildungsmäßig gutgestellte Personen bevorzugt bzw. nur die anderen, deren Gruppe zahlenmäßig immer größer wird, benachteiligt.