meinst du, wenn er das FZF beantragt? ich glaube, seit den letzten neuerungen wird schon ein einkommensnachweis gefordert, kann mich aber täuschen, glaube aber gelesen zu haben, dass sich eben darüber viele aufgeregt haben, weil sie implizierten, dass haertz IV empfängern damit das recht auf liebe abgesprochen würde. auf jeden fall der unvermeidliche deutsch-test.
im zweifelsfalle die ggf. zuständige ABH kontaktieren.