hallo,

ich hab mich gerade mit einer bekannten aus deutschland unterhalten und sie meinte, in DL ist es nicht notwendig, wenn man verheiratet ist und der mann einen antrag auf aufenthalt stellt (beantragt auf botschaft in tunesien), einen einkommensnachweis von seiner Frau beizulegen. ist das richtig?
in österreich läuft das nämlich noch ganz anders über die bühne... ich kann euch ein lied davon singen.
was habt ihr da für erfahrungen gemacht?