...Beamte sind kündbar...

Nein, sie können jedoch aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden (was zwar im Resultat wie eine Kündigung aussieht, aber im Detail noch viel weitgehendere Folgen, z.B. in der Frage der (Renten)-Versorgung, haben kann).

Beamte können natürlich auch SELBST einen Antrag auf die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen (selbst "kündigen" - im Unterschied zur anderen Entlassung steht dann auf der Entlassungs-Urkunde "mit Dank und Anerkennung"), das habe ich z.B. vor 28 Jahren getan. :-)