Ich hätte mal eine Frage und hoffe irgendwer kann mir da weiterhelfen weil es mich doch sehr belastet:

Also ich lebe mit einem tn Mann in Österreich. Wir haben uns entschieden dass er einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels als Familienangehöriger stellt um beim Arbeitsamt als freier Arbeiter eingestuft werden zu können. Zur Info: Er studiert hier in Österreich udn darf daher in der Woche nur max. 20 Std. arbeiten. Bei Bewilligung dieses Antrages würde dies wegfallen.

Nun meine Frage:
Besteht die Gefahr dass er aufgrund dieses Antrages bis zur Bewilligung wieder nach TN zurück muss für ca. 6 Monate obwohl er sein normale Aufenthaltsgenehmigung ohne Probleme schon vor unserer Hochzeit gehabt hat ???


Lebe Dein Leben, nicht das Leben soll dich leben.
Ta vie, ne te vit pas la vie doit vivre.