Danke für Eure Antworten.
Wir lassen das ganze nun über das Gouvernement abkären, da sind wir auch an der richtigen Adresse. Nach Rücksprache mit einer CH Anwältin ist dies die kompetente Anlaufstelle. Möglich ist es auf alle Fälle, sie hat bereits einen Vetrtag erstellt, jedoch für Maroco. (Vertrag jedoch mit Notar oder Anwalt aufsetzen lassen)
Es gibt übrigens einige Anwälte in D und CH mit der Zulassung für beide Länder. Sind halt nicht ganz billig, weil sie die Europäischen Ansätze verrechnen.
@ Sajana
Nichttunesier dürfen kein Agrarland erwerben. Bauland kann ein Ausländer jederzeit kaufen und auch bebauen. (muss aber eingezont sein)
Danke nochmals und halte Euch dann auf dem Laufenden