Original geschrieben von: susann

guten morgen!

es ist doch einzig und allein ihre sache, warum sie diesen mann sucht! ...



Es gibt auch in Deutschland Personen bezüglich derer eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt gegenüber dritter Personen besteht. In diesen Fällen muss auch gegenüber der Behörde glaubhaft gemacht werden, warum die Person gesucht wird. Zur Glaubhaftmachung ist die Vorlage von Dokumenten erforderlich. Auch das Ausländerzentralregister gibt nicht ohne weiteres Auskunft über den Aufenthalt. Habe selbst damit beruflich ständig zu tun.

Eine Suche im Internet hätte sicher keiner gerne von sich.

Gestern hatte ich mich nicht mehr dazu geäußert, weil das Thema ja abgeschlossen werden sollte.

Ansonsten hat Vic auch völlig Recht . Man sollte über das Nachdenken, was dadurch ausgelöst werden kann.

Bei normalen Fragen, die nicht dritten Personen Probelme bereiten können, sind hier viele Personen jederzeit bereit zu helfen.