Ja. Die notwendigen Formalitäten kann bzw. muß der Arbeitgeber regeln. Maximale Beschäftigungsdauer ist 3 Monate.
Aus welcher Quelle hast du das? Kannst du das hier noch mit posten! Das würde mich auch interessieren, soweit ich weiss gilt das für TN-Einwohner und ist befristet für 3 bzw. 6 Monate!
LG aus TN von Karsten