Marokko:
Stand 12.12.2007
(Unverändert gültig seit: 12.12.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Anschlagsserie vom 16.05.03 in Casablanca sowie die terroristischen Attentate und Zwischenfälle der jüngsten Zeit mit mehreren Toten und zahlreichen Verletzten zeigen neben zahlreichen Verhaftungen und Gerichtsverfahren der letzten Monate, dass trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen der Regierung auch in Marokko terroristische Gruppen weiterhin aktiv sind und unverändert Anschläge planen. Die marokkanischen Innenbehörden gehen unverändert von einer hohen Gefahr weiterer terroristischer Anschläge im Lande aus.
Das Auswärtige Amt rät daher – wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen aufhalten, sowie religiöse Kultstätten.
Reisen über Land
Von Fahrten durch die Westsahara wird grundsätzlich abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt von Mauretanien in die Westsahara ist zudem eine Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe, Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht allein befahren werden. Insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes sind äußerst problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt und mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.
Quelle: AA