Wir haben dieses Jahr im August hier in Deutschland geheiratet.
Gleich nach der Hochzeit haben wir die befristete Aufenthaltserlaubnis beantragt. Bei der Beantragung hat mein Mann dann eine Fiktionsbescheinigung bekommen, d.h. eine Übergangsbescheinigung (vom Ausländeramt). Diese hat bereits die Arbeitserlaubnis enthalten.
Der Herr auf dem Ausländeramt hat uns gesagt, daß die Arbeitserlaubnis nicht mehr auf dem Arbeitsamt erteilt wird, sondern vom Ausländeramt!