Hallo, 
kleine Anmerkung: es steht keine Arbeitserlaubnis auf dem Visum. Dort steht vielmehr, dass keine Arbeitsaufnahme erlaubt ist! Die Arbeitserlaubnis ist ein seperates Dokument, dass beim zuständigen Arebitsamt beantragt werden muss.
Bei uns war es so, dass mein Mann seine Arbeitserlaubnis innerhalb einer Stunde nach Erhalt seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis hatte. Die ist aber die Mindestvoraussetzung!
Mit einem Touristenvisum besteht keinerlei Chance auf Arbeitserlaubnis, auch nicht mit dem Visum für Familienzusammenführung.
Chrissie