Also aktuelle Anwaltsauskunft:
Diese Klausel,dass man mit seinem Kind IMMER ausreisen kann ohne Erlaubniss, kann man sich ersparen. Im Ernstfall stehen die TUN-Behörden immer hinter ihren Landsmännern,dh wenn man sich auf tunesischem Boden befindet gilt das TUN-RECHT und eben nicht das Deutsche..also nutzlos diese Klausel..
RAT des Anwalts: Wenn man einfach irgendwann mal spürt dass man dem Partner nicht mehr Vertrauen kann( Streit hat etc) nicht nach Tun.reisen.


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...