Das Problem welches ich sehe ist, dass ich manche Regelungen niemals in einen tun. Ehevertrag bekommen würde, weil sie einfach für das Land nicht "üblich" sind. Wenn ich das dann in einem deutschen Ehevertrag regeln würde bringt es mir aber auch nix, weil der im Härtefall garnicht anerkannt werden muss.
Z.B. - eine Regelung, dass die Kinder immer und jederzeit mit der Mutter alleine ausreisen dürfen, würde wohl niemand in Tunesien in den Vertrag schreiben (hab ich jedenfalls so gehört). Lass ich es in einen deutschen Vertrag schreiben, so würde es im Härtefall an der Grenze nicht anerkannt werden. Außerdem sollte so eine Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein - sonst wird sie wohl auch nicht anerkannt.
Ich hoffe die "Profis" unter uns geben dazu einen Kommentar

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