[quote=PeppermintPatty
mal ehrlich, da ärgert man sich ja wohl als jemand der sich an alle regeln versucht zu halten schwarz.
dasselbe wie heiraten in DK.
muss ehrlich sagen, wenn ich auf der ABH arbeiten würde, hätte ich bei solchen sachen so nen hals. mein ermessensspielraum wäre da nicht sonderlich groß.
meine meinung, um ärger aus dem weg zu gehen, heiraten in D und gut is.
ist viell. im vorfeld ein bißl aufwändiger, aber man hat -denke ich zumindest - ansonsten nur vorteile.
[/quote]
hi peppermintpatty,
ist es in diesem staat nicht immer so, dass man sich schwarz ärgern müsste für die eigene blödheit, alles 100% korrekt und legal zu machen? der staat will doch oft nur besch.issen werden... der großteil bürger macht es nicht, aber mal ehrlich - oft wäre man besser dran, wenn man es täte!
was für vorteile soll es haben in D zu heiraten? ich hab 98 geheiratet - und wollte ein visum zur eheschließung in D beantragen. mein ehefähigkeitszeugnis hätte ich nur bekommen, wenn mein zukünftiger vor den augen der beamtin unterschrieben hätte. konnte er nicht, da kein visum. ohne papier, kein visum mgl. also katze hat sich selber in den schwanz gebissen, typische deutsche bürokratie.
ich hab dann auf das ehefähigkeitszeugnis verzichtet und mir ne aufenthatsbescheinigung ausstellen lassen - diese ist mit datum versehen, stempel der meldestelle und enthält den familienstand - also auch ein offizielles dokument. dies hat zur heirat im ausland ausgereicht, da es in vielen ländern so nen kram wie ein ehefähigkeitszeugnis gar nicht gibt und die nur nen wisch sehen wollen, wo "soltera / single / celibataire /ledig" draufsteht.
hmm, wegen DK und der abh: ich glaube, als ABH-miratbeiter sind diese fälle noch die angenehmen... da hätte ich sicher mehr ermessensspielraum als bei anderen sachen. oft ist es auch ganz von vorteil, wenn der wohnsitz einer kleinen abh zugeordnet ist. in FFM gehörten mein ex und ich zu der bearbeiterin, die auch für abgelehnte asylanten zuständig war. die hatte nie gute laune... kein wunder... hier gehörten wir zu ner kleinen abh, sehr nett, die haben sogar tipps gegeben!
da ich mich auch grad mit einer visabeantragung befasse, hat mir der hier zuständige abh-mitarbeiter hinter vorgehaltener hand auch gesagt, dass ein studien-visum halt nur zum studium berechtigt und ans studium als AE-grund gebunden ist. plötzliches kinderkriegen oder heiraten könnte als berechnung ausgelegt werden - würde es aber meist nicht, denn sowas passiert eben im leben, meistens halt ganz plötzlich und man könne dem ja nicht wirklich im wege stehen.... frei nach dem motto "wo die liebe hinfällt"
so viel dazu.
lg,
sandra