@totokira,
habt ihr mal nachgefragt, ob es nicht ne ausnahmeregelung gibt?
ein ausländischer vater hat erst NACH geburt ein recht, zum kind nach D einzureisen. aber bei euch kommt ja die eheschließung dazu. es wäre ja nicht nur wegen dem kind.
vll können die ihm auch wirklich nur nen test geben?!
ach mann, das ist alles so kompliziert... wobei man wieder bei dem thema war: der allgemeinheit nützt es, aber im einzelfall ist es nur die hölle.
ne bekannte hatte ihren freund auf besuch da, er kann kaum deutsch. sie wurde ungeplant schwanger. damit er bleiben kann, haben sie in DK geheiratet, kurz vor ablauf des tourivisums. er hatte 2 feste jobs in aussicht. dennoch pochte die abh auf der ausreise. erst anwalt, einspruch, termin beim bürgermeister... haben geholfen und er durfte bleiben.
sicher snd gesetze da und an die mus man sich halten, aber ein wenig menschlichkeit an der richtigen stelle hat noch keinem geschadet.
ich drück euch die daumen! viel kraft und alles liebe,
sandra