wenn du in TN heiratest und dann in D lebst wird auf deine ehe deutsches eherecht angewendet. weil der lebensmittelpunkt in D ist. wenn du dann irgendwann diesen mittelpunkt nach TN verlegst, wird dann auch tun. recht angewendet; und da wäre es gut einen ehevertrag zu haben. der muß bei der eheschließung gemacht werden, weil das tun. recht (im unterschied zu dt. recht) einen nachträglich geschlossenen vertrag nicht anerkennt. so wird es in der gängigen literatur kolportiert. ich stelle es mir zudem schwierig vor, einen dt. ehevertrag vor einem tun. gericht durchzusetzen... als europ. nicht-muslimin. ich ärgere mich heute, daß ich damals keinen vertrag gemacht habe.
so long, alibaba