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Eherecht für Deutsche #227913
25/11/2007 13:33
25/11/2007 13:33
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Hallo an alle,

ich bin total verwirrt. Welches Eherecht sollte man bei einer Heirat in Tunesien nehmen? Beim Standesamt sagte man mir ich sollte auf jedenfall darauf achten das ich nach deutschem Recht getraut werde. Nachteil ich muß meinen Nachnamen behalten. Also ich bin da ein bißchen altmodisch und möchte den gleichen Namen wie mein Partner haben, schon alleine aus dem Grund für den Familiennachwuchs.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

LG

Re: Eherecht für Deutsche [Re: MJ07] #227916
25/11/2007 14:17
25/11/2007 14:17
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Was??? In Tunesien wird nach tunesischen Recht getraut. Da führt auch kein weg dran vorbei. Es sei denn ihr heiratet hier in Deutschland.
Achso Dein Nachnamen kannst du hier in DEutschland dann ändern wenn Dein Mann hier ist. lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org

Re: Eherecht für Deutsche [Re: MJ07] #227920
25/11/2007 15:06
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PeppermintPatty Offline
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Ich bin auch verwirrt ;\)
Was meinst du überhaupt mit Eherecht?

Es gilt das Recht des Landes in dem der Lebensmittelpunkt des Paares ist/war. Sprich, selbst wenn du in TN heiratest und ihr in D lebt, gilt dt. Recht. Soweit ich weiss.

Oder meinst du nur ob Gütergemeinschaft oder -trennung vereinbart wird? Das ist mM nach der Unterschied zw. D und TN.
(Das hat aber ja nichts mit dem Nachnamen zu tun)

Für alles andere wäre es ggfs ratsam einen Ehevertrag abzuschliessen.

Re: Eherecht für Deutsche [Re: PeppermintPatty] #227924
25/11/2007 18:11
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hi,

wenn du in TN heiratest, mußt du einen ehevertrag abschließen. ohne ehevertrag keine heirat. darin wird alles geklärt von finanzen über werktätigkeit der frau bis zu den kindern etc. pp. und wie peppermintpatty schon sagte, wenn ihr in D lebt, wird im falle einer trennung deutsches recht angewendet.
es wäre aber interessant zu wissen, ob der in TN geschlossene ehevertrag auch in D anwendung findet, da in D z.b. in puncto sorgerecht mitunter anders entschieden wird als in TN.

lg, alibaba

Re: Eherecht für Deutsche [Re: AliBaba] #227926
25/11/2007 18:26
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Also Alibaba das stimmt so nicht ....


wir haben auch in TN geheiratet aber nen Ehevertrag haben wir nicht, und mussten wir nie haben, also bei uns hat auch nie jemand danach gefragt.

Das scheint also nicht zwingend notwendig zu sein....

Und warum sollte in TN deutsches Recht angewendet werden? Ich heirate in TN also wird auch das Recht dieses Landes angewendet... wenn man bischen drüber nachdenkt kommt man da von alleine drauf dass es gar net sein kann ein anderes Recht als des jeweiligen Landes gilt....





gruss

Last edited by Mahdia_haeti; 25/11/2007 18:32.
Re: Eherecht für Deutsche [Re: Mahdia_haeti] #227927
25/11/2007 19:05
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wenn du in TN heiratest und dann in D lebst wird auf deine ehe deutsches eherecht angewendet. weil der lebensmittelpunkt in D ist. wenn du dann irgendwann diesen mittelpunkt nach TN verlegst, wird dann auch tun. recht angewendet; und da wäre es gut einen ehevertrag zu haben. der muß bei der eheschließung gemacht werden, weil das tun. recht (im unterschied zu dt. recht) einen nachträglich geschlossenen vertrag nicht anerkennt. so wird es in der gängigen literatur kolportiert. ich stelle es mir zudem schwierig vor, einen dt. ehevertrag vor einem tun. gericht durchzusetzen... als europ. nicht-muslimin. ich ärgere mich heute, daß ich damals keinen vertrag gemacht habe.

so long, alibaba

Re: Eherecht für Deutsche [Re: AliBaba] #227928
25/11/2007 19:08
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Ich brauchte keinen.....das weiss ich auch dass das Eherecht des jeweiligen Landes angewendet wird. Aber warum soll ich nachträglich einen machen? Ich hatte nie einen wollen und werde es auch nicht wollen....
Also es ist auf jeden Fall nicht zwingend notwendig einen zuhaben in TN!!! Das wollte ich nur zumAusdruck bringen.

Re: Eherecht für Deutsche [Re: Mahdia_haeti] #227931
25/11/2007 19:21
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naja, vielleicht bestehen sie bei gemischten ehen nicht darauf. ich weiß nur von meinen schwägerinnen,(tun.-tun. ehe) daß mit der schließung des ehevertrages die ehe geschlossen wurde, er also unabdingbarer teil der zeremonie war...

lg, alibaba

Last edited by AliBaba; 25/11/2007 19:21.
Re: Eherecht für Deutsche [Re: AliBaba] #227932
25/11/2007 19:38
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Auch das kann kein MUSS sein, denn mein Schwager und meine Schwägerin haben sowas auch nicht....

Re: Eherecht für Deutsche [Re: AliBaba] #227938
25/11/2007 21:38
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Hallo wir haben auch keinen Ehevertrag abgeschlossen und haben in Tunesien geheiratet. Wir haben dort ganz normal auf Zugewinngemeinschaft gemacht,das heisst alles was wir in der Ehe anschaffen wird zur Hälfte geteilt. Genauso wird es auch hier in Deutschland gehandhabt. Dort wo der Lebensmittelpunkt der Eheleute ist dort gilt das Recht des Landes. Also wenn in Deutschland gelebt wird gilt das Deutsche Recht. lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Eherecht für Deutsche [Re: bandy] #227955
25/11/2007 22:30
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genauso ist das bei uns.....

Re: Eherecht für Deutsche [Re: MJ07] #227959
25/11/2007 22:37
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Hallo,
wisst ihr, ob man in einem Ehevertrag festlegen kann, in welchem Land man Leben wird?

LG
Tammi

Re: Eherecht für Deutsche [Re: Tammi] #227961
25/11/2007 22:45
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Kann ich mir nicht vorstellen.......

Re: Eherecht für Deutsche [Re: Mahdia_haeti] #227963
25/11/2007 23:08
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Kleine Frage:
Wenn man den Lebensmittelpunkt ins andere Land versetzt - dann wechselt auch das Recht?

LG

Re: Eherecht für Deutsche [Re: LOE151215] #228003
26/11/2007 17:34
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Davon ist auszugehen.

Re: Eherecht für Deutsche [Re: bandy] #228014
26/11/2007 19:39
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also unser Ehe-"Papier" nennt sich Contract. Also Vertrag.
Vielleicht ist das gemeint?
Ist im endeffekt nichts anderes als das was bei uns in de auch im Familienbuch steht... also die namen der ehepartner, die der zeugen und es ist festgelegt ob gütertrennung oder gütergemeinschaft.
Diesen Ehe-"Vertrag" haben wir vom Standesbeamten als Urkunde für unsere Heirat erhalten.


Hold fast to Dreams, for it Dreams die
Life is a brocken winged Bird
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~*~ R.I.P. Michael J. Jackson ~*~
~*~ 29.08.1958 - 25.06.2009 ~*~
Re: Eherecht für Deutsche [Re: dreamfighter] #228038
27/11/2007 00:10
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hi,

man kann aber so viel mehr in diesem"contact" regeln: arbeits- und reisetätigkeit der ehefrau, sorgerechtsgeschichten und aufenthaltsbestimmungsrechte (bei evtl. vorhandenen kindern) unterhaltsregelungen, morgengabe, güterstand, etc. etc.
je nachdem, was man vorhat, ist es viell. sinnvoll über all dies eine absprache getroffen zu haben. möglicherweise wird man nie darauf zurückgreifen müssen, aber falls doch, ist es gut wenn sie da sind...

lg, alibaba

Re: Eherecht für Deutsche [Re: AliBaba] #228152
28/11/2007 11:29
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Das Problem welches ich sehe ist, dass ich manche Regelungen niemals in einen tun. Ehevertrag bekommen würde, weil sie einfach für das Land nicht "üblich" sind. Wenn ich das dann in einem deutschen Ehevertrag regeln würde bringt es mir aber auch nix, weil der im Härtefall garnicht anerkannt werden muss.

Z.B. - eine Regelung, dass die Kinder immer und jederzeit mit der Mutter alleine ausreisen dürfen, würde wohl niemand in Tunesien in den Vertrag schreiben (hab ich jedenfalls so gehört). Lass ich es in einen deutschen Vertrag schreiben, so würde es im Härtefall an der Grenze nicht anerkannt werden. Außerdem sollte so eine Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein - sonst wird sie wohl auch nicht anerkannt.

Ich hoffe die "Profis" unter uns geben dazu einen Kommentar \:\) .

Last edited by Rabeb; 28/11/2007 11:30.

LG
Re: Eherecht für Deutsche [Re: Rabeb] #228154
28/11/2007 11:41
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Also aktuelle Anwaltsauskunft:
Diese Klausel,dass man mit seinem Kind IMMER ausreisen kann ohne Erlaubniss, kann man sich ersparen. Im Ernstfall stehen die TUN-Behörden immer hinter ihren Landsmännern,dh wenn man sich auf tunesischem Boden befindet gilt das TUN-RECHT und eben nicht das Deutsche..also nutzlos diese Klausel..
RAT des Anwalts: Wenn man einfach irgendwann mal spürt dass man dem Partner nicht mehr Vertrauen kann( Streit hat etc) nicht nach Tun.reisen.


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...
Re: Eherecht für Deutsche [Re: Lyle Nhary] #228156
28/11/2007 12:15
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So sehe ich das auch, Lyle .


LG