Guten Abend Aicha

Herzlich Willkommen erstmal!


Ich kann dir leider nicht gross helfen und bin auch gespannt auf die Antworten. Ich wünsche euch jedenfalls eine gute Zeit in TN. Hier für alle Schweizer/innen und Interessierte:

Bei uns in der Schweiz muss man sich gesetzlich nach 6 Monaten (ohne Unterbruch) Aufenthalt im Ausland bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde abmelden. Wenn eine Person von uns 6 Monate unauffindbar ist und sich nicht meldet, mutieren wir den Status "nach unbekannt weggezogen". Wir sind dann zwar die letzte Wohngemeinde der Person (falls jemand nachfragt), aber angemeldet ist die Person bei uns nicht mehr.

Und wir Schweizer/innen dürfen max. 3 Monate in TN verweilen, ohne ein Visum für den Aufenthalt beantragen zu müssen.

LG