naja, es gibt sprachlern-visa. allerdings muss man dazu gewisse voraussetzungen erfüllen, z.b. die sprache beruflich brauchen oder hinterher studieren wollen. ob das auch zum zwecke der späteren eheschliessung erteilt würde, kann man sicher bei der botschaft erfragen.
hmm, die reinen sprachlernvisa berechtigen zu sprachkursen hier. da es u.a. das GI in TN gibt, lautet oft die neueste begründung: sie müssen zum Dt-lernen nicht nach Dtl, sie können das auch hier tun - daher abgelehnt.
selbst ein späteres studium in TN zählt derzeit recht wenig.
nach der neufassung des aufenthaltsgesetzes § 16 abs. 1 - AE zum zwecke des aufenthalts zum studium - gehören studienvorbereitende sprachkurse mittlerweile auch zu den gründen, ein studienvisum zu beantragen. der vorteil des studienvisums gegenüber dem reinen sprachkursvisum ist der, dass derjenige wie ein dt. student nebenher jobben darf, es für länger erteilt wird und man nicht schon zig kurse im vorhinein buchen und zahlen muss.
dafür braucht man aber abitur und nach mglkeit ein paar semester an der uni in TN, wenn mgl auch deutsch bereits belegt.
laut auskunft der ABH ist der zweck der AE NUR das studium bzw die vorbereitenden maßnahmen. plötzliche schwangerschaften, eheschließungen etc berechtigen i.d.r. NICHT zum umschreiben und automatisch für-immer-hierbleiben. normalerweise wird der tunesier zurückgeschickt um ein FZF-visum zu beantragen und dann den korrekten zweck für den neu zu erteilenden aufenthaltstitel zu erfüllen.
wie gesagt NORMALERWEISE...
es ist eine ermessensfrage und es gibt da spielraum...
lg,
sandra